Abgeltungssteuer

Steuern sparen

Gemäß § 20, Absatz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) sind alle Einkünfte aus Zinsen, Dividenden, Investmentfonds, Zertifikaten oder Erträge
aus Kapitalforderungen der Abgeltungssteuer unterworfen. Für herkömmliche Anlagen, wie z. B. Bausparverträge, Investmentfonds oder
Sparbücher, überweist in der Regel die Bank von den Zinserträgen bis zu 28,6 Prozent direkt an das Finanzamt. Und dies Jahr für Jahr.

Die Edelmetall-Kurssteigerungen sind allesamt steuerfrei. Eine der letzten sauberen und erlaubten Steueroasen.

Wir kaufen für Sie zu Großhandelskonditionen ein. Ihr Gold, Silber, Platin und Palladium steht unter Aufsicht eines renommierten schweizerischen Sicherheitsunternehmens und lagert in Hochsicherheitstresoren.

Wir schützen Ihre „Ewigen Werte“.

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