Fast unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit ist es im Dezember 2015 in Italien und Portugal bei „Bankenrettungen“ zur Anwendung des sogenannten „Bail-in“ gekommen – also der Enteignung von Sparern, Anleihe-Besitzern und Bank-Aktionären. In der Toskana waren vier Volksbanken mit mehr als einer Million Kunden betroffen. Viele Kleinsparer und Rentner verloren unbestätigten Angaben zufolge etwa 750 Millionen Euro.
Von den Medien totgeschwiegen
Die „Bail-in“-Maßnahme selbst, wie auch die Tatsache, dass die deutschen Mainstream-Medien sie weitgehend totschwiegen, sollte allen Bankkunden als Warnung und als Weckruf dienen.
Geltendes Recht seit 1.1.2016
Am 1. Januar 2016 ist die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des „Bail-in“ innerhalb der gesamten EU geltendes Recht. Vereinfacht ausgedrückt: In der EU haften jetzt Bankkunden mit ihrem Kontoguthaben für „ihre Bank“, wenn diese in Schieflage gerät.
Definition: Bail-in
„Bail-in“ ist eine ziemlich neue Wortschöpfung. Sie bezeichnet die zwangsweise Enteignung von Bankguthaben, um die Insolvenz einer notleidenden Bank zu verhindern. Erstmals hörten wir von „Bail-in“ im Zusammenhang mit der „Zypern-Rettung“ im März 2013.
Vom Bail-out zum Bail-in
Enteignung von Anlegern
Als das globale Finanzsystem 2008/2009 in sich zusammenzustürzen drohte, wurden die größten Finanzinstitutionen der Welt von ihren Regierungen mit dem Geld der Steuerzahler gerettet.
Diese Geldtransfers von hunderten Milliarden Euros und Dollars waren im eigentlichen Sinne gigantische Vermögensumverteilungen – weg von der arbeitenden Bevölkerung, hin zu den wohlhabenden Inhabern großer Finanzeinrichtungen. Der Vorgang wurde als „Bail-out“ bezeichnet.
Da diese Summen riesige Löcher in die Staatshaushalte rissen, ließ sich die Politik ein anderes Instrumentarium einfallen, mit dem sie das mittlerweile marode Finanz-System, im Falle weiterer Crashs, am Leben erhalten kann. Hierzu wurde das sogenannte „Bail-in“ entwickelt.
Statt in die linke, wird zukünftig in die rechte Tasche gegriffen
Der Öffentlichkeit wird der Schwenk vom Bail-out zum Bail-in als Maßnahme zum „Schutz der Steuerzahler“ präsentiert. Das hat mit der Wirklichkeit allerdings wenig zu tun.
Einen Bail-in durchzuführen, heißt nichts anderes, als die durch Spekulation entstandenen finanziellen Schäden nicht etwa denen, die sie verursacht haben in Rechnung zu stellen, sondern zu ihrer Beseitigung auf die Vermögenswerte der Bankkunden zurückzugreifen und deren Vertrauen zu ihrem Nachteil auszunutzen.
Sowohl das Bail-out, als auch das Bail-in, ist nichts anderes, als eine durch die Politik herbeigeführte Enteignung von Bankkunden, zugunsten der Finanzelite – nur dass den Betroffenen in einem Fall in die linke, im anderen Fall in die rechte Tasche gegriffen wird.
Reihenfolge
„Bail-in“ besagt, dass große Finanzinstitutionen von nun an im Problemfall zuerst auf das Geld von Bank-Aktionären, Anleihe-Gläubigern und Sparern zurückgreifen müssen. Banken müssen also zuerst ihre Kunden enteignen, bevor sie vom Staat weitere Rettungsgelder zu ihrer Sanierung erhalten können. Dieser seitenverkehrte Bankraub ist nicht etwa strafbar, sondern wurde per Gesetz für alternativlos erklärt.
Bei einem Bail-in büßen Aktionäre und Gläubiger der Bank, nach einer festgelegten Reihenfolge, einen Teil oder ihre gesamten Einlagen ein, um die Bank am Leben zu halten. Das in der EU-Richtlinie definierte Bail-in-Werkzeug schlägt zunächst bei den Aktionären der Bank und den Anleihe-Inhabern zu. Dies ist die derzeit gültige Reihenfolge:
Bei einem Bail-in werden zuerst die Bank-Aktien enteignet und dann die Bank-Anleihen. Wenn diese Summen nicht ausreichen, um die angesammelten Verluste der Bank auszugleichen, werden die Kontoguthaben der Kunden geplündert.
Um die Bank vor einer Insolvenz zu bewahren, wird jedem Kontoinhaber, der mehr als 100.000 Euro auf seinem Bankkonto liegen hat, ein Teil seines Geldes weggenommen. Aber Achtung, auch wenn Ihr Kontostand weitaus niedriger ist, droht Gefahr:
Gesetze werden in Krisenzeiten offensichtlich von Regierungen nicht beachtet
Politiker und EU-Bürokraten mögen zwar versprechen, dass Bankkunden mit weniger als 100.000 Euro Guthaben im Moment „sicher sind“, aber das bedeutet nicht, dass dies in Krisenzeiten noch gelten wird. Wie wir in der Vergangenheit erlebt haben, können sich Regeln inmitten einer großen Krise über Nacht ändern.
Denken Sie beispielsweise an die gesetzlich vorhandene Bail-out-Regelung in der Eurozone, nach der kein Staat für die Schulden eines anderen haften darf. Das ist zwar gültiges Recht, wird aber von den verantwortlichen Politikern einfach ignoriert und von den Gerichten nicht geahndet. Offensichtlich genügt es in Krisenzeiten, das Codewort „alternativlos“ in die Menge zu rufen, um gültiges Recht außer Kraft zu setzen.
Zypern-Krise
Das Europäische Parlament hat die eingangs erwähnte EU-Richtlinie am 15. Mai 2014 verabschiedet und den einzelnen EU-Staaten aufgegeben, diese Richtlinie bis zum 31.12.2015 in nationales Recht umzusetzen. In 2013 war diese EU-Richtlinie schon weitestgehend erarbeitet. So konnte im März 2013 die Krise in Zypern als Generalprobe für die praktische Umsetzung der Bail-in-Richtllinie hergenommen werden. Es kam zu umfangreichen Enteignungen der Bankkunden in Höhe von 5,8 Milliarden Euro.
Fortsetzung folgt!