Wussten Sie schon, dass Sie innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung den Tarif wechseln können?
Privatversicherte ärgern sich über die, jedes Jahr immer teurer werdenden Beiträge ihrer Krankenversicherung. Die meisten wissen gar nicht, dass es eine Lösung für dieses Problem gibt. Wer kein Geld zu verschenken hat, sollte über einen Tarifwechsel innerhalb der PKV nachdenken.
Laut Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) kann jeder Privatversicherte seit 2009 innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif wechseln.
Die Gesellschaften wollen das natürlich nicht, da sie dadurch finanzielle Einbußen haben. Sie versuchen die Kunden abzuschrecken, indem Sie Hürden aufbauen:
– Sie verlangen eine erneute Gesundheitsprüfung.
– Sie drohen mit Risikozuschlag
– Die Tarife sind nur für jüngere Jahrgänge oder Neukunden erhältlich
– Ein Wechsel ist sehr aufwendig.
Diese Behauptungen schrecken viele der wenigen, die es versuchen ab, einen Wechselwunsch weiter zu verfolgen. Sie sollten sich jedoch dadurch nicht beirren lassen, denn der Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (§204 VVG) regelt das zweifelsfrei.
Demnach kann der Kunde so oft er will, in der bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln, mit denselben Leistungen und das unter Mitnahme bereits erworbener Rechte (Altersrückstellung, Gesundheitszustand usw.).
Um so älter Ihr jetziger Tarif und entsprechend hoch Ihr Beitrag ist, desto vielversprechender ist die Tarifoptimierung und das finanzielle Einsparpotenzial durch den Tarifwechsel. Das können mehrere tausend Euro jährlich sein.
Wenn Sie jetzt den Entschluss gefasst haben, einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung anzustreben, sollten Sie sich nicht an Ihren derzeitigen Berater wenden. Damit machen Sie quasi “ den Bock zum Gärtner“. Er arbeitet im Auftrag der Gesellschaft, die ihn bezahlt und Sie sollten sich folgende Frage stellen: Warum hat er Sie nicht schon längst über diese Einsparmöglichkeit informiert?
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