Neues EU-Recht – Bankkunden haften für „ihre“ Bank (Fortsetzung)

Zypern-Krise

Das Europäische Parlament hat die eingangs erwähnte EU-Richtlinie am 15. Mai 2014 verabschiedet und den einzelnen EU-Staaten aufgegeben, diese Richtlinie bis zum 31.12.2015 in nationales Recht umzusetzen. In 2013 war diese EU-Richtlinie schon weitestgehend erarbeitet. So konnte im März 2013 die Krise in Zypern als Generalprobe für die praktische Umsetzung der Bail-in-Richtllinie hergenommen werden. Es kam zu umfangreichen Enteignungen der Bankkunden in Höhe von 5,8 Milliarden Euro.

Kurz zur Erinnerung:

Zyperns Finanzbedarf lag bei 17 Milliarden Euro. Die zwei größten Banken Zyperns waren faktisch zahlungsunfähig. Die EZB hielt das zypriotische Finanzsystem schon 12 Monate lang  mit Notkrediten am Laufen.

Die Troika (EU, EZB und IWF) hatten weitere Kredite in Höhe von zehn Milliarden Euro nur für den Fall in Aussicht gestellt, wenn die Zyprioten sieben Milliarden Euro selbst aufbringen würden. Laut zypriotischer Regierung hatten die EU-Finanzminister mit Nachdruck gefordert, die Bankkunden durch eine Zwangsabgabe teilweise zu enteignen.302624_original_R_K_by_J. Scholz_pixelio.de

Eurogruppenchef Dijsselbloem hatte damals viel Kritik für seine Aussage einstecken müssen, dass „das Vorgehen auf Zypern, eine Blaupause für andere Länder sein könnte“. Daraufhin sahen sich etliche Politiker veranlasst, den  Angaben des Niederländers zu widersprechen, darunter auch sein Vorgänger, der heutige EU-Kommissionspräsident  Juncker. (Wir haben alle noch seine bekannte Aussage vom 10.5.2010 im Ohr und sollten diese auch nie vergessen: „Wenn es ernst wird, müssen wir lügen!“)

Nach der Schellte durch seine Kollegen, revidierte Dijsselbloem binnen Stunden seine Meinung und behauptete das Gegenteil: „Zypern sei ein Einzelfall“. Wenige Tage später kam jedoch ans Licht, dass die eingangs erwähnte EU-Richtlinie schon fast ausformuliert war, nach der künftige Banken-Rettungen, gemäß dem angewandten Enteignungsmodell auf Zypern, zu erfolgen

Hier noch zwei aussagekräftige Zitate zu dem Thema: „EZB-Direktoriumsmitglied und Präsident der niederländischen Zentralbank, Klaas Knot erklärte, dass alle Bank-Guthaben durch die Europäische Zentralbank künftig enteignet würden, falls notwendig. Knot sagte gegenüber Reuters, die Enteignung von privaten Bank-Guthaben werde künftig ein wichtiger Teil der „europäischen Liquidierungs-Politik“ sein. Die Quellen finden Sie hier:

Quelle 1: Reuters; Quelle 2: Deutsche Wirtschaftsnachrichten 

Marc Fabers damalige Einschätzung: „Es sind Politiker, die behaupten, Zypern sei ein Sonderfall und man solle sich keine Sorgen machen. Wenn Politiker so etwas sagen, sollte man lieber ganz schnell die Flucht antreten. Eine wichtige Regel lautet: Man sollte nicht auf die Regierungen hören. Wenn man auf das hört, was Politiker sagen, wird man ganz schnell bankrott sein.“

Inzwischen sind drei Jahre vergangen und die ersten Bail-ins wurden in Italien und Portugal schon durchgeführt. Enteignungssummen: In Italien 750 Millionen Euro, in Portugal 2 Milliarden Euro. Haben Sie in deutschen Mainstream-Medien davon etwas gehört oder gelesen?

Bail-in in Italien – Vorsätzlicher Betrug von Banken und menschliche Tragödien 

Es war kein Zufall, dass die „Rettung“ von vier Volksbanken in der Toskana noch kurz vor dem Jahreswechsel stattfand. Die italienische Regierung hat auf diese Weise ganz bewusst die am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Bail-in-Bestimmungen der EU umgangen, um  auch an das Geld der Kleinanleger, mit weniger als 100.000 Euro Konto-Guthaben, herankommen zu können und so ganz gezielt diejenigen zu treffen, die sich am wenigsten wehren können – Kleinanleger, Sparer und Rentner.

618696_original_R_K_B_by_Lupo_pixelio.deBesonders verwerflich ist die Tatsache, dass italienische Behörden und die betroffenen Banken, Sparer wissentlich und vorsätzlich in ihr Unglück schickten: So genehmigte die italienische Zentralbank, die übrigens nicht dem Staat, sondern Großbanken gehört,  und die italie-nische Börsenaufsicht, die Anleiheprospekte der Banca Etruria, obwohl diese schon seit  Februar 2015 unter staatlicher Zwangsverwaltung stand.

Diese Bank war de facto pleite und  verkaufte noch das ganze Jahr 2015 hindurch wertlose Anleihen, um ihr Haftungskapital zu erhöhen und versprach diesen gutgläubigen, langjährigen Bankkunden 4 Prozent Zinsen. Die Sparer hatten nicht die geringste Ahnung, welche Risiken sich in diesen Anleihen verbargen. Die Tragödie wurde für viele Familien umso größer, als Bankmitarbeiter die Kunden aktiv ansprachen  oder anriefen, um sie zu Geld-Umschichtungen in diese, eigentlich wertlosen Schuldscheine, zu bewegen. Viele Familien investierten ihre gesamten Ersparnisse in solche Bank-Anleihen und verloren ihre  kompletten Rücklagen durch den durchgeführten Bail-in im Dezember 2015; in Summe etwa 750 Millionen Euro.

In Italien ist der Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegt inzwischen bei 17 Prozent. Die Summe der noch nicht abgeschriebenen faulen Kredite in den italienischen Bankbilanzen beläuft sich auf etwa 85 Milliarden Euro. So werden weitere Bail-ins bei italienischen Banken sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

Bail-in in Portugal

Auch in Portugal kam es kurz vor dem  Jahreswechsel zu einem Bail-in. Er unterscheidet sich in seinen Einzelheiten zwar von dem in Italien, zeigt aber auch, dass in der Krise die Enteignung der Bankgläubiger ziemlich willkürlich erfolgen kann:

Im Sommer 2014 war die größte portugiesische Bank in Schieflage geraten und in eine „gute“ und „schlechte Bank“ aufgespalten worden. Im November 2015 entschied die EZB im Rahmen eines Stresstests der Banken, dass die „gute Bank“ mindestens 1,4 Mrd. Euro an zusätzlichem Kapital benötige.58383_original_R_by_JuliJuli_pixelio.de

Die portugiesische Zentralbank reagierte, indem sie fünf Anleihen der „guten Bank“ in die „schlechte Bank“ (Bad Bank genannt) verlagerte. Es genügte also, einen Schuldnerwechsel durchzuführen und schon benötigte die „gute Bank“ kein weiteres Kapital; die fünf Anleihen wurden durch diesen Buchungstrick allerdings wertlos. Halter dieser Anleihen, waren unter anderem eine Reihe von Mittelständlern in ganz Europa und sie verloren auf diese Weise etwa 2 Mrd. Euro. Zwar sind  keine Kleinanleger mit weniger als 100.000 Euro betroffen, aber viele der größeren, institutionellen Anleger, werden die Verluste an Kleinanleger und Sparer weitergeben.

Die  Auswahl der fünf Anleihen und damit die Ungleichbehandlung von Anlegern durch die portugiesische Zentralbank hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Das Ereignis zeigt aber, dass auch vorrangige Bank-Gläubiger voll und ganz der Willkür der Zentralbanken und des Staates ausgeliefert sind. Deutsche Mainstream-Medien schweigen.

Bail-in ist ein weltweiter Trend 

Die Abkehr vom Bail-out ist nicht nur ein europäischer, sondern ein weltweiter Trend. In einigen G20-Staaten wie USA, Kanada, Australien und Neuseeland sind in den letzten Monaten ebenfalls Bail-in-Verordnungen erlassen worden.

Gefahr für Bankkunden         

Wer in Zukunft Anleihen einer Bank kauft oder ein größeres Guthaben bei einer Bank unterhält, setzt sich schutzlos der Willkür der Zentralbanken und der Politik aus und kann sein Vermögen jederzeit im Rahmen eines gesetzlich verankerten „Bail-in“ verlieren. Falls auch noch das Bargeld abgeschafft würde, wie im vorigen Artikel : Das neue Experiment: Negative Zinsen! berichtet, bliebe als möglicher Schutz vor „Bail-in“ nur noch der Besitz von physischen Edelmetallen.

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